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   OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 2 B 213/19   

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OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 2 B 213/19 (https://dejure.org/2020,27376)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.09.2020 - 2 B 213/19 (https://dejure.org/2020,27376)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. September 2020 - 2 B 213/19 (https://dejure.org/2020,27376)
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    Hundepension ist im Dorfgebiet zulässig!

 
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  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 2 B 213/19
    Der Gebietscharakter eines Dorfgebiets wandelt sich insbesondere erst dann, wenn die landwirtschaftliche Nutzung völlig verschwindet und auch eine Wiederaufnahme ausgeschlossen erscheint (BVerwG, 23.4.2009 - 4 CN 5.07 -, BVerwGE 133, 377 = BRS 74 Nr. 66).
  • BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 31.10

    Prägewirkung ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 2 B 213/19
    Auch die Existenz ehemaliger landwirtschaftliche Betriebe, die von Nichtlandwirten zur Tierhaltung zu Hobbyzwecken und zur Lagerhaltung genutzt werden, steht einem Wandel des Gebietscharakters hin zu einem allgemeinen Wohngebiet entgegen, wenn und solange von diesen noch eine prägende Wirkung ausgeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.9.2010 - 4 B 31.10 -, BRS 76 Nr. 70).
  • BVerwG, 05.12.1988 - 4 B 209.88

    Begriff der "Angemessenheit" der baulichen Erweiterung im Außenbereich;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 2 B 213/19
    Die Störungsintensität des Betriebs mit maximal 40 auf dem Gelände in den Innenräumen und auf der Außenanlage anwesenden Hunden erreicht kein Ausmaß, das es rechtfertigen könnte, den Betrieb auf ein Gewerbegebiet oder gar auf den Außenbereich zu verweisen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.12.1988 - 4 B 209.88).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2008 - 1 MN 194/08

    Zulässigkeit eines Sondergebietes "Wohnen mit Pferden" in der Nachbarschaft eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 2 B 213/19
    Fehlt nur eine dieser drei Hauptnutzungen, ist die allgemeine Zweckbestimmung des in diesem Sinne definierten Gebietes nicht mehr gewahrt (Senatsbeschl. v. 22.12.2008 - 1 MN 194/08 -, BRS 73 Nr. 17).
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